Was die qualifizierte Bestätigung ist
Bei der einfachen Anfrage prüft das BZSt nur, ob die Nummer gültig ist. Bei der qualifizierten Anfrage prüft es zusätzlich, ob Firmenname und Ort zu dieser Nummer passen. Straße und PLZ können Sie mit angeben.
Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ist die gültige USt-IdNr. des Kunden eine Voraussetzung. Mit der qualifizierten Bestätigung zeigen Sie dem Finanzamt, dass Sie die Angaben des Kunden sorgfältig geprüft haben.
So stellen Sie die Anfrage
- Geben Sie oben die ausländische USt-IdNr. des Kunden ein.
- Öffnen Sie „Amtliche Bestätigung“ und tragen Sie Ihre eigene deutsche USt-IdNr. ein.
- Tragen Sie Firmenname und Ort so ein, wie sie im Register des Kunden stehen. Straße und PLZ sind optional.
- Klicken Sie auf „Prüfen“ und speichern Sie das Ergebnis als PDF.
Was die Buchstaben im Ergebnis bedeuten
Das BZSt meldet für jedes Feld einen Buchstaben. Dieses Werkzeug zeigt ihn als Text an.
| Code | Bedeutung |
|---|---|
| A | Stimmt überein |
| B | Stimmt nicht überein |
| C | Nicht angefragt |
| D | Vom Mitgliedstaat nicht mitgeteilt |
Steht bei Firmenname „stimmt nicht überein“, fragen Sie den Kunden nach der genauen Schreibweise. Oft fehlt nur die Rechtsform wie „GmbH“ oder „s.r.o.“.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene USt-IdNr.?
Ja. Das BZSt beantwortet Bestätigungsanfragen nur, wenn Sie Ihre eigene deutsche USt-IdNr. angeben.
Kann ich deutsche Nummern qualifiziert bestätigen lassen?
In der Regel nicht. Das BZSt bestätigt ausländische Nummern. Eine deutsche Nummer prüfen Sie über VIES.
Geht die Anfrage noch schriftlich oder telefonisch?
Nein. Seit Juli 2025 nimmt das BZSt Bestätigungsanfragen nur noch online oder über die Schnittstelle an. Dieses Werkzeug nutzt die Schnittstelle.
Wie dokumentiere ich das Ergebnis?
Klicken Sie auf „Als PDF speichern“. Das PDF enthält Datum, Uhrzeit, Vorgangs-ID und das Ergebnis jedes Feldes. Legen Sie es zu den Rechnungsunterlagen des Kunden.